Meldeschein
Fragen und Antworten zum Meldeschein
Am 18. Oktober 2024 hat nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages auch der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit ist beschlossen, dass der besondere Meldeschein ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr von Übernachtungsgästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt werden muss.
Was gilt für deutsche Übernachtungsgäste? Was gilt für ausländische Übernachtungsgäste? Ergeben sich daraus Änderungen bezüglich der Gästebeiträge? Alle Fragen und Antworten zum Thema Meldeschein sind im nachfolgenden PDF übersichtlich vom Deutschen Tourismus Verband aufgeführt.
- Meldeschein_ab_2025.pdf121 KB

Geschäftsführerin Constanze Bröhmer
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